Versicherungsnachweis Italien
Helm- und Haftpflicht auf der Piste
Neue Sicherheitsbestimmungen in Italien und Südtirol für Skifahrer*innen
Für Skifahrer*innen in Italien/Südtirol gelten seit 1. Januar 2022 neue Bestimmungen zur Erhöhung der Sicherheit, die unbedingt beachtet werden müssen.
Es muss ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung mitgeführt werden. Die DAV-Mitgliedschaft beinhaltet eine Sporthaftpflichtversicherung, die subsidiär eintritt, d.h. nur wenn keine eigene private Haftpflichtversicherung besteht. Es ist zu empfehlen, dass der DAV-Mitgliedsausweis und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Alpinen Sicherheits Service (ASS) mitgeführt werden. Ferner kann eine Bescheinigung über die DAV-Mitgliedschaft mit Versicherungsnachweis bei der Bundesgeschäftsstelle angefordert werden. Unten im Downloadbereich kann die Bestätigung über den Versicherungsschutz für Alpenvereinsmitglieder heruntergeladen werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Alpenvereins:
https://www.alpenverein.de/helm-und-haftpflicht-auf-der-piste_aid_37830.html