Rund um die Mitgliedschaft

 

 

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Weitere Info's

Jedes DAV-Mitglied erhält jährlich einen neuen Mitgliedsausweis im Scheckkartenformat mit aufgedruckter Jahreszahl. Er gilt in Verbindung mit einem Lichtbildausweis jeweils vom 01.12. des Vorjahres bis zum 28.02. des Folgejahres. 

Außerdem enthält er die Kontaktdaten der Sektion sowie wichtige alpine Telefonnummern. Bitte evtl. fehlerhafte Daten immer umgehend melden.

Sollte Dein Mitgliedsausweis verloren gehen oder gestohlen werden, teile dies bitte umgehend unserem Service-Center mit. Du erhältst dann so schnell wie möglich einen Ersatzausweis per Post.

© DAV-LB / Griffwerk
© DAV-LB / Griffwerk

Bitte beachten: Kinder sin im Fall eines Bergunfallsn nicht automatisch mitversichert. Die Versicherung des DAV gilt nur für Mitglieder mit eigenem Ausweis. Bitte daher bei Bedarf Kinder anmelden. Kinder sind im Rahmen der Familienmitgliedschaft bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei.

Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz von Versicherungen bei Unfällen während alpinistischer Aktivitäten (inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard).  Überblick, Leistungen und Formulare unter:

www.alpenverein.de/DAV-Services/Versicherungen/

Junge Erwachsene ab dem 19. Lebensjahr, die bisher als Kinder im Rahmen einer Einzel- oder Familienmitgliedschaft geführt wurden, übernehmen wir in die Kategorie "Junioren (D-Mitglied)" mit einem Jahresbeitrag in Höhe von 38 Euro. Junioren ab dem 26. Lebensjahr wechseln die die Kategorie A-Mitglied (Erwachsene, Beitrag 75 Euro).

Möchtest Du unterjährig in eine neue Sektion wechseln, kannst Du bis Ablauf der bestehenden Mitgliedschaft dort als beitragsfreies C-Mitglied (Gastmitglied) aufgenommen werden. Voraussetzung dafür ist die Kündigungsbesätigung der alten Sektion.

Im darauffolgenden Beitragsjahr erfolgt automatisch der Wechsel in die reguläre Kategorie (z. B. A-Mitglied - Erwachsene). Im Restjahr können somit alle Leistungen der alten als auch der neuen Sektion in Anspruch genommen werden.

Abmeldungen sind nur in schriftlicher Form, gerne per E-Mail, an unser Service-Center möglich. Die Kündigungsfrist beträgt satzungsgemäß drei Monate zum Jahresende (30. September).